Willkommen bei VERM!

Wir begrüßen Sie herzlich auf der Internetpräsenz des gemeinnützigen

Vereinigung der Ehrenamtlichen Richterinnen und Richter Mitteldeutschlands e.V. (abgekürzt: VERM)

Wir sind insbesondere auf dem Gebiet der Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen tätig, aber nicht darauf beschränkt. Wir haben auch etliche Mitglieder aus anderen Bundesländern, die wir vorwiegend tel. und online betreuen.

Wir setzen uns seit 1993 - also inzwischen seit 32 Jahren - für die Belange ehrenamtlicher Richterinnen und Richter (dazu gehören auch Schöffinnen und Schöffen) an folgenden Gerichten auf Landesebene, auf Bundesebene und auf europäischer Ebene ein:

Arbeits- und Landesarbeitsgerichte, Landgerichte (Handelskammern), Finanzgerichte, Strafgerichte (Amts- und Landgerichte), Sozial- und Landessozialgerichte, Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte.

Bei uns erhalten Sie wichtige Hinweise rund um die Amtsausübung. Wir informieren auch interessierte Bürgerinnen und Bürger, Institutionen, Vereine, Stiftungen und Behörden - insbesondere vor den Wahlen.

Stöbern Sie gern durch unsere Seiten und scheuen Sie sich nicht, mit uns in Kontakt zu treten. 

Weitere Infos über VERM finden Sie in unserem Vereinsflyer, den Sie gern bei uns anfordern können.

Zum richterlichen Ehrenamt empfehlen wir auch sehr die Informationen unseres - ebenfalls gemeinnützigen - Kooperationspartners PariJus:

Laikos Journal Online
Erscheint vierteljährlich, digital, kostenfrei. VERM-Mitglieder können bei uns exklusiv eine Printausgabe  (schwarz/weiß) anfordern.

Website der PariJus gGmbH 
mit Informationen über alle richterlichen Ehrenämter – Wahl und Berufung, Ausschluss und Ablehnung, Einsatz und Amtsentbindung bzw. -enthebung.

Fit fürs Schöffenamt von Hasso Lieber und Ursula Sens
Ratgeber für ehrenamtliche Richterinnen und Richter in der Strafgerichtsbarkeit, 3. vollständig überarbeitete Auflage 2024, Nomos, ca. 320 Seiten, broschiert, ISBN 978-3-7560-0899-5, ist im September 2024 erschienen, Preis: 26,90 €

Werde Mitglied

Wir freuen uns, wenn Sie ordentliches Mitglied oder Fördermitglied werden wollen. Senden Sie uns einfach den Mitgliedsantrag per E-Mail, per Fax oder per Post zurück. Der Mitgliedsbeitrag beträgt nur 45 € pro Jahr - also weniger als 4 € pro Monat.

Nur durch eine starke Gemeinschaft können wir unsere Ziele erreichen.  Durch Ihren Mitgliedsbeitrag unterstützen Sie aktiv unsere Ziele, können sich persönlich einbringen und natürlich von allen VERM-Leistungen  profitieren.

Nächste Veranstaltungen

PariJus-Seminar: Höferecht – Grundlagen und aktuelle Entwicklungen (für ea. Landwirtschaftsrichter)
Do 30.10.2025 09:00 - 18:00
  • Ort
    Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Bildungszentrum Gartenbau und Landwirtschaft Münster-Wolbeck, Münsterstraße 62-68, 48167 Münster
Kostenfreie Online-Rechtsberatung für VERM-Mitglieder durch Rechtsanwalt Hasso Lieber (www.PariJus.eu)
Mi 05.11.2025 19:00 - 21:00
  • Ort
    https://meet.google.com/
Besichtigung Seehaus Leipzig (freie Form des Jugendstrafvollzugs)
Fr 07.11.2025 08:00 - 10:00
  • Ort
    Seehaus Leipzig, Strandweg 2, 04575 Neukieritzsch
Termine abonnieren (in Kalender wie Outlook, iCal oder Mobilgeräte hinzufügen)

Weitere Einträge

News

LAIKOS Journal Online 2/2025 erschienen
Im Editorial geht es um historische Verantwortung der Justiz, aktuelle Gesetzesinitiativen und die Rolle des richterlichen Ehrenamts in Europa. In der Rubrik "Abhandlungen" wird u. a. auf das Selbstleseverfahren in Strafprozessen, den Umgang mit NS-Unrecht in NRW, den Europäischen Tag der Ehrenamtlichen Richter 2025 in Bergamo, das Ende der Laienrichter im Kanton Zürich sowie die Schöffenwahl in der Justizministerkonferenz eingegangen. Unter "Gesetzgebung" wird ein Referentenentwurf zur Spezialisierung der Justiz vorgestellt. In der Rubrik "Rechtsprechung" finden sich aktuelle Entscheidungen aus verschiedenen Gerichtsbarkeiten. Ergänzt wird das Heft durch einen Rückblick zum 100. Geburtstag von Rudolf Wassermann, eine Literaturumschau, mehrere Rezensionen sowie die Rubrik "Kurz notiert".
VERM plant für das Jahr 2026 ein umfangreiches Fortbildungsprogramm für ehrenamtliche Richterinnen und Richter
Nachdem VERM sich im Jahr 2025 bislang vorrangig mit Grundsatzfragen der Zukunft des richterlichen Ehrenamtes beschäftigt hat, wird ab November 2025 und insbesondere im Jahr 2026 wieder ein umfangreiches Fortbildungsprogramm angeboten. Dies umfasst nicht nur geführte Besichtigungen in Erwachsenen- und Jugend-JVAs sowie die Auseinandersetzung mit alternativen Formen des Strafvollzugs und dessen Zukunft, sondern auch Themen für ehrenamtliche Richterinnen und Richter aller Gerichtsbarkeiten, wie z.B. zum Fragerecht in Form und Technik, Justizgrundrechte und Verfahrensgrundsätze, Freistellung und Entschädigung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter. Erste Termine befinden sich bereits in unserem Veranstaltungskalender hier auf der Website ("Weitere Einträge").
VERM begleitet den "Tag der Justizkultur" am Landgericht Chemnitz und stellt sich Fragen der Besucher
Im Rahmen des „Tags der Justizkultur“ am 10. September 2025 im Justizzentrum Chemnitz nahm der Vorsitzende der Vereinigung der Ehrenamtlichen Richterinnen und Richter Mitteldeutschlands e.V. (VERM), der selbst seit 2014 Hauptschöffe ist, an einer Gesprächsrunde teil. Gemeinsam mit dem Vorsitzenden Richter einer Berufungskammer am Landgericht Chemnitz berichtete er über die Abläufe eines Strafverfahrens und schilderte dabei anschaulich die Rolle von Schöffinnen und Schöffen (d.h. ehrenamtlicher Richterinnen und Richter in Strafsachen). Die Besucherinnen und Besucher nutzten die Gelegenheit, zahlreiche Fragen zu stellen – von der Zusammensetzung des Gerichts über die Beratungen bis hin zur Urteilsfindung. Die offenen und praxisnahen Einblicke stießen auf großes Interesse und trugen dazu bei, die Arbeit der Justiz transparent und verständlich zu machen.
VERM und PariJus nehmen Stellung zum Referentenentwurf des BMJ zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, (...): Erhalt der Beteiligung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter in den Kammern für Handelssachen gefordert
Für die streitwertabhängige Zuständigkeitsverteilung zwischen Amts- und Landgerichten gilt bisher: Amtsgerichte sind in Zivilsachen für Streitigkeiten mit einem Streitwert von bis zu 5 000 Euro zuständig; zivilrechtliche Streitigkeiten mit einem darüberhinausgehenden Streitwert fallen in die Zuständigkeit der Landgerichte. Dieser Zuständigkeitsstreitwert der Amtsgerichte soll nunmehr von 5 000 Euro auf 10 000 Euro angehoben werden. Die Verdopplung der Streitwertgrenze, bis zu der die Amtsgerichte zuständig sein sollen, wirkt sich bei der Kammer für Handelssachen des Landgerichts auf den Umfang der Teilhabe der Handelsrichter aus. Schätzungen zufolge liegt der Anteil der Verfahren vor der Kammer für Handelssachen (KfH) bei 10 bis 15 % der bei den Landgerichten anhängig gemachten Zivilverfahren. Die Zuständigkeit der KfH ist zunächst – wie bei den allgemeinen Zivilkammern – vom Streitwert abhängig, danach von der Art der Streitigkeit als Handelssache (§ 95 Abs. 1 GVG) und dem Antrag des Klägers (§ 96 Abs. 1 GVG) bzw. Beklagten (§ 98 Abs. 1 Satz 1 GVG). Damit wird den Verfahren mit einem Streitwert von 5.001,00 € bis 10.000,00 € nicht nur unter Demokratieaspekten die derzeitige Mitwirkung von „Frauen und Männern aus dem Volke“ (Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG i. V. m. den ergänzenden Regelungen in 12 von 16 Landesverfassungen) entzogen, sondern auch der mitwirkende Sachverstand aus dem kaufmännischen Leben. Diesem Verlust an Teilhabe und Sachkunde sollte entgegengewirkt werden.

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