Als Schöffe / Schöffin in der Strafgerichtsbarkeit können Sie sich voraussichtlich ab Januar 2028 bei Ihrer Gemeinde-/Stadtverwaltung bewerben; als Jugendschöffe / Jugendschöffin beim Jugendhilfeausschuss Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. Gern können Sie sich dafür die Website www.schoeffenwahl.de vormerken.
Als ehrenamtliche Richterin am Verwaltungsgericht können Sie sich - sofern Sie nicht im öffentlichen Dienst tätig sind - beim Landratsamt Ihres Landkreises bzw. bei der Stadtverwaltung Ihrer kreisfreien Stadt bewerben; in Sachsen ab Anfang 2028, in Sachsen-Anhalt ca. ab Mitte 2028, in Thüringen bis April / Mai 2025 - solange die jeweilige Behörde noch Bewerbungen annimmt.
Als ehrenamtlicher Richter / ehrenamtliche Richterin am Arbeitsgericht können Sie durch eine Gewerkschaft oder einen Arbeitgeberverband vorgeschlagen werden.
Als ehrenamtlicher Richter / ehrenamtliche Richterin am Sozialgericht können Sie z. B. durch eine Gewerkschaft vorgeschlagen werden.
Als ehrenamtlicher Richter / ehrenamtliche Richterin am Finanzgericht können Sie durch Berufsvertretungen vorgeschlagen werden; z. B. Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Organisationen wie Steuerberaterkammern, Wirtschaftsprüferkammern.
Als ehrenamtliche Handelsrichterin am Landgericht (Kammer für Handelssachen) können Sie von Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Unternehmer- und Wirtschaftsverbände vorgeschlagen werden.
Als ehrenamtliche Richterin in Landwirtschaftssachen können Sie von berufsständischen Organisatioen der Land- und Forstwirtschaft und - falls vorhanden und zuständig - von Landwirtschaftskammern vorgeschlagen werden.
Je nach Fachgerichtsbarkeit gelten unterschiedliche Voraussetzungen für eine Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter / ehrenamtliche Richterin. Für nähere Informationen können Sie uns gern mitteilen, für welche Gerichtsbarkeit(en) Sie sich interessieren.