, Goschin Marko

Landtagswahlen 2024 - VERM befragt Parteien

In diesem Jahr befragt VERM im Vorfeld der im September stattfindenden Landtagswahlen erstmalig Parteien zu ihren Positionen betreffend das richterliche Ehrenamt [Beitrag antippen für weitere Infos]

Bei den Wahlen der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter (eaR) wird die Bedeutung der Partizipation der Zivilgesellschaft an der Rechtsprechung stets hervorgehoben. In der Praxis wird die Beteiligung seit Jahrzehnten jedoch beständig – meist schleichend – eingeschränkt. VERM interessiert im Vorfeld der anstehenden Landtagswahlen, inwieweit der jeweilige Landesverband Willens ist, dem im Rahmen seiner landespolitischen Möglichkeiten entgegenzutreten.

Wir haben die in den Landtagen vertretenen Parteien - und solche mit Aussicht auf Einzug in die Landtage - daher gebeten Fragen zu folgenden Themen zu beantworten:

  • Ausweitung der Mitwirkung eaR am Finanzgericht (FG)
  • Mitwirkung eaR am Oberverwaltungsgericht (OVG) - bisher sind dort keine eaR tätig
  • Absenkung oder Flexibilisierung der oberen Altersgrenze für Schöffinnen und Schöffen im Rahmen einer Prüfung auf Verfassungsmäßigkeit
  • Beseitigung von Benachteiligungen mancher eaR (u. a. öffentlicher Dienst, Selbständige, Freiberufler) beim Ersatz des Verdienstausfalls bzw. Anrechnung der Dienstzeiten als Arbeitszeit
  • Verbesserung der Information und (Weiter-)Bildung eaR bei der Amtseinführung und während der Amtsperiode

Die Antworten möchten wir kurz vor der jeweiligen Landtagswahl an unsere Mitglieder und Interessenten senden, sowie eine Pressemeldung hierzu herausgeben und verbreiten, damit möglichst noch vor der Landtagswahl die Parteipositionen zum richterlichen Ehrenamt öffentlich bekannt werden.