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VERM und PariJus nehmen Stellung zum Referentenentwurf des BMJ zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, (...): Erhalt der Beteiligung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter in den Kammern für Handelssachen gefordert

Für die streitwertabhängige Zuständigkeitsverteilung zwischen Amts- und Landgerichten gilt bisher: Amtsgerichte sind in Zivilsachen für Streitigkeiten mit einem Streitwert von bis zu 5 000 Euro zuständig; zivilrechtliche Streitigkeiten mit einem darüberhinausgehenden Streitwert fallen in die Zuständigkeit der Landgerichte. Dieser Zuständigkeitsstreitwert der Amtsgerichte soll nunmehr von 5 000 Euro auf 10 000 Euro angehoben werden. Die Verdopplung der Streitwertgrenze, bis zu der die Amtsgerichte zuständig sein sollen, wirkt sich bei der Kammer für Handelssachen des Landgerichts auf den Umfang der Teilhabe der Handelsrichter aus. Schätzungen zufolge liegt der Anteil der Verfahren vor der Kammer für Handelssachen (KfH) bei 10 bis 15 % der bei den Landgerichten anhängig gemachten Zivilverfahren. Die Zuständigkeit der KfH ist zunächst – wie bei den allgemeinen Zivilkammern – vom Streitwert abhängig, danach von der Art der Streitigkeit als Handelssache (§ 95 Abs. 1 GVG) und dem Antrag des Klägers (§ 96 Abs. 1 GVG) bzw. Beklagten (§ 98 Abs. 1 Satz 1 GVG). Damit wird den Verfahren mit einem Streitwert von 5.001,00 € bis 10.000,00 € nicht nur unter Demokratieaspekten die derzeitige Mitwirkung von „Frauen und Männern aus dem Volke“ (Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG i. V. m. den ergänzenden Regelungen in 12 von 16 Landesverfassungen) entzogen, sondern auch der mitwirkende Sachverstand aus dem kaufmännischen Leben. Diesem Verlust an Teilhabe und Sachkunde sollte entgegengewirkt werden.

Kernpunkte der gemeinsamen Stellungnahme:

  • Kritik an der Anhebung der Streitwertgrenze: Sie verringert die Mitwirkung ehrenamtlicher Handelsrichter und entzieht Verfahren mit niedrigeren Streitwerten sowohl demokratische Teilhabe als auch kaufmännische Sachkunde. Vorgeschlagen werden entweder eine Streitwertunabhängigkeit für Handelssachen oder die Einrichtung entsprechender Zuständigkeiten bei Amtsgerichten mit Handelsrichtern.

  • Bedeutung der Spezialisierung: Spezialisierte Kammern mit ehrenamtlichen Richtern sichern Sachverstand, lebensnahe Entscheidungen und fördern Vergleiche. Die Mitwirkung Sachkundiger (z. B. Kaufleute, Ingenieure, Mediziner) sollte eher ausgebaut als reduziert werden.

  • Demokratie- und Qualitätsaspekt: Ehrenamtliche Richter erhöhen Transparenz, Akzeptanz und Effizienz der Rechtsprechung. Reduzierungen aus rein ökonomischen Gründen lehnen VERM und PariJus ab.

  • Gesamtfazit: Die Reform sollte die Teilhabe sachkundiger ehrenamtlicher Richter nicht beschneiden, sondern stärker nutzen, um Effizienz, Rechtsfrieden und Qualität der Justizentscheidungen zu verbessern.

Lesen Sie unsere vollständige Stellungnahme unter Stellungnahme VERM und PariJus zu Ref-E_BMJ-2025.pdf

Den Stand des Gesetzgebungsverfahrens finden Sie unter https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2025_Zustaendigkeitsstreitwert.html .